Die Rechnungslegung des Kantonsspitals St.Gallen erfolgt in Übereinstimmung mit den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER (gesamtes Regelwerk). Die Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (true and fair view) und basiert auf Fortführungswerten.
Als nahestehende Organisation werden diejenigen bezeichnet, die direkt oder indirekt einen bedeutenden Einfluss auf finanzielle oder operative Entscheidungen ausüben können. Organisationen, die direkt oder indirekt von nahestehenden Organisationen beherrscht werden, gelten ebenfalls als nahestehend. In der Jahresrechnung sind folgende nahestehenden Organisationen und Personen berücksichtigt:
Alle wesentlichen Transaktionen sowie daraus resultierende Guthaben oder Verbindlichkeiten werden in der Jahresrechnung offengelegt.
Die konsolidierte Jahresrechnung umfasst die Jahresabschlüsse des Kantonsspitals St.Gallen sowie der Konzerngesellschaften, an denen das Kantonsspital St.Gallen direkt oder indirekt mehr als 50% der Stimmrechte hält oder durch vertragliche Vereinbarung die Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik ausübt (Control-Prinzip). Beim Erwerb einer neuen Gesellschaft wird die Rechnung ab dem Zeitpunkt des Erwerbs in der Konsolidierung berücksichtigt. Bei Veräusserungen wird die Gesellschaft bis zum Zeitpunkt des Verkaufes einbezogen.
Das Kantonsspital St.Gallen ist gemäss Art. 2 des Gesetzes über die Spitalverbunde vom 22. September 2002 (sGS 320.2) eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz in St.Gallen.
Keine Veränderung.
Für die Kapitalkonsolidierung erfolgt die Bewertung auf den Zeitpunkt des Erwerbs nach der Purchase-Methode, wonach das Eigenkapital der Tochtergesellschaft mit dem Wert der Beteiligung verrechnet wird. Ein erworbener Goodwill wird aktiviert und über fünf Jahre linear abgeschrieben. Ein entstandener Buchgewinn wird direkt mit dem Eigenkapital verrechnet. Die Aktiven und Passiven sowie Aufwände und Erträge werden bei den vollkonsolidierten Gesellschaften zu 100% erfasst. Alle konzerninternen, gegenseitigen Transaktionen, Zwischengewinne, Guthaben und Schulden werden in der Vollkonsolidierung eliminiert.
Beteiligungen zwischen 20 und 50% werden nach der Equity-Methode erfasst. Zur Bestimmung des anteiligen Eigenkapitals werden Abschlüsse oder Überleitungen auf Swiss GAAP FER herangezogen, ausser wenn dies mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden ist. Dabei werden die prozentualen Anteile des Konzerns am Nettovermögen in der Bilanz unter der Position Finanzanlagen und das anteilige Nettoergebnis in der Erfolgsrechnung unter der Position Ergebnis aus assoziierten Organisationen ausgewiesen.
Anteile an Unternehmen unter 20% (Wertschriften) werden zu den Anschaffungskosten abzüglich betriebsnotwendiger Wertberichtigung bilanziert.
Der Konzern Kantonsspital St.Gallen hält folgende Wertschriften:
Die Bewertung der Aktiven erfolgt grundsätzlich zu Nominal- oder Anschaffungswerten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen / Wertberichtigungen. Die Anschaffungskosten umfassen alle bei Erwerb angefallenen Kosten, die dem Vermögenswert direkt zugerechnet werden können.
Verbindlichkeiten werden mit dem Wert der Gegenleistung erfasst, die im Austausch für die Übernahme der Verbindlichkeit fixiert worden ist. Dieser Wert bleibt in der Regel bis zur Tilgung der Verbindlichkeit unverändert. In besonderen Fällen, zum Beispiel im Falle von Rückstellungen, werden Verbindlichkeiten mit dem Betrag erfasst, der erwartungsgemäss bezahlt werden muss, um die Verbindlichkeit im normalen Geschäftsverlauf zu erfüllen.
Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung von Aktiven und Verbindlichkeiten. Ausnahmsweise können gleichartige Aktiven beziehungsweise Verbindlichkeiten mit gleicher Qualität (zum Beispiel Forderungen mit gleicher Laufzeit und mit vergleichbarem Ausfallrisiko oder vergleichbaren Artikelgruppen) in der Jahresrechnung gesamthaft bewertet werden. Falls die Aktiven und Verbindlichkeiten verschiedenartig sind und nicht gesamthaft bewertet werden dürfen, können Über- oder Unterbewertungen zwischen den einzeln bewerteten Aktiven und Verbindlichkeiten nicht verrechnet werden.
In Bezug auf die wichtigsten Bilanzpositionen bedeutet dies Folgendes:
Erlöse gelten als realisiert, wenn die Leistungserfüllung erfolgt ist. Erlöse aus Patientenleistungen werden in dem Jahr erfasst, in dem die Leistung erbracht wird. Der stationäre Umsatz ergibt sich basierend auf der medizinischen Kodierung der Fälle, welche auf Basis der dokumentierten Diagnosen und durchgeführten Behandlungen erfolgt. Der gesamte stationäre Umsatz ergibt sich aus der Summe der ermittelten Kostengewichte gemäss Klassifikation von SwissDRG AG multipliziert mit dem Fallpreis (Baserate) und den allfälligen Zusatzentgelten. Die Baserate basiert auf vereinbarten Tarifen zwischen dem Spital, den Versicherungen und dem Wohnkanton des jeweiligen Patienten. Die ambulanten Umsätze umfassen zum einen sämtliche ärztlichen und technischen Leistungen, welche basierend auf den Vorgaben im TARMED-Tarifwerk abgerechnet und mit einem festgelegten Taxpunktwert multipliziert werden. Der Taxpunktwert wird zwischen dem Spital und den Versicherungen verhandelt. Zum anderen können die erbrachten Laborleistungen, die abgegebenen Medikamente und Medizinalprodukte nach den jeweiligen Vorgaben abgerechnet werden.
Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Post- und Bankguthaben sowie geldnahe Mittel von einer Restlaufzeit bis zu 90 Tagen. Diese sind zum Nominalwert bewertet. Die Umrechnung von Fremdwährungen erfolgt zum Tageskurs am Stichtag.
Diese Position enthält kurzfristige Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen werden zum Nominalwert bewertet. Forderungen von Bedeutung werden einzeln wertberichtigt. Auf dem verbleibenden Bestand wird eine Wertberichtigung anhand der Fälligkeitsstruktur vorgenommen.
Die Fälligkeitsstruktur setzt sich wie folgt zusammen: Nicht fällige Forderungen gegenüber Selbstzahlern werden mit 5% und nicht fällige Forderungen gegenüber Garanten mit 2.5% wertberichtigt. Die Forderungen gegenüber den Selbstzahlern werden nach 31 Tagen mit 20%, die Forderungen gegenüber den Garanten nach 91 Tagen mit 10% wertberichtigt. Die ausländischen Forderungen werden mit 20% wertberichtigt. Bei ausländischen Forderungen im Inkasso wird eine Wertberichtigung von 50% vorgenommen.
Vorräte werden zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bilanziert. Sie sind zum gleitenden Durchschnittspreis abzüglich einer Wertberichtigung für Lagerrisiken bewertet. Allfällige Skonti werden als Anschaffungspreisminderung erfasst. Materialien, welche in den letzten zwölf Monaten keine Bewegungen aufweisen, werden zu 100% wertberichtigt.
Diese Position beinhaltet die Erträge aus offenen (Überlieger), wie auch aus abgeschlossenen, aber noch nicht abgerechneten stationären Patientenbehandlungen sowie für noch nicht abgerechnete ambulante Leistungen. Die stationären Leistungen im VVG-Bereich (Privat- und Halbprivatversicherungen) werden zu Herstellungskosten und im OKP-Bereich (Allgemeinversicherung) zu vollen Tarifen bewertet. Die ambulanten Fälle werden zu den entsprechenden Einzelleistungstarifen unter Abzug der durchschnittlichen Stornorate des Rechnungsjahres bilanziert.
Die Bewertung erfolgt zum Nominalwert.
Beteiligungen von assoziierten Organisationen sowie bei Dritten getätigte Finanzanlagen werden zum Anschaffungswert unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlich notwendigen Wertberichtigungen bilanziert. Anteile an assoziierten Organisationen werden mittels Equity-Methode erfasst und bewertet.
Die Bewertung der mobilen Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen. Die mobilen Sachanlagen beinhalten medizintechnische Geräte, Mobilien sowie IT-Anlagen. Anschaffungen über TCHF 10 werden aktiviert und linear vom Anschaffungswert abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer der einzelnen Anlageklassen entspricht den Branchenvorgaben von H+ (REKOLE) und ist im Anlagespiegel aufgeführt.
Die Bewertung der immobilen Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen. Die immobilen Sachanlagen beinhalten Grundstücke, Gebäude sowie Gebäudeinstallationen. Die immobilen Sachanlagen werden linear vom Anschaffungswert abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer der einzelnen Anlageklassen entspricht den Branchenvorgaben von H+ (REKOLE) und ist im Anlagespiegel aufgeführt. Die Bauzinsen werden aktiviert, sofern die Wesentlichkeitsgrenze von TCHF 100 pro Bauvorhaben überschritten wird.
Die Bewertung der immateriellen Anlagen erfolgt zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen. Die Rechte aus drittmittelfinanzierten Forschungsbeiträgen an das Kantonsspital St.Gallen stehen im Eigentum der Kapitalgeber und werden nicht aktiviert. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung werden direkt der Erfolgsrechnung belastet. Käuflich erworbene Software von Dritten wird aktiviert und linear über vier Jahre abgeschrieben. Erworbener Goodwill, als Differenz zwischen den Anschaffungskosten der Akquisition und dem neubewerteten Verkehrswert aller übernommenen Nettoaktiven, wird über fünf Jahre abgeschrieben.
Die Werthaltigkeit von Sachanlagen und immateriellen Anlagen wird immer dann überprüft, wenn aufgrund von Ereignissen oder veränderten Umständen eine Überbewertung der Positionen möglich erscheint. Liegen Hinweise einer nachhaltigen Wertminderung vor, wird der realisierbare Wert ermittelt. Übersteigt der Buchwert eines Aktivums den realisierbaren Wert, erfolgt eine erfolgswirksame Wertanpassung.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert. Schulden in fremder Währung werden zum Tageskurs per Bilanzstichtag umgerechnet.
Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten beinhalten das Kontokorrent gegenüber dem Kanton, fälligen Darlehenstranchen innerhalb der nächsten zwölf Monate sowie kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten bis zu einem Jahr. Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert.
Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten beinhalten Anleihen, Baudarlehens-Tranchen, die nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig werden, sowie langfristige Leasingverbindlichkeiten mit Laufzeiten über einem Jahr. Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert.
Rückstellungen werden gebildet, wenn vor dem Bilanzstichtag ein Ereignis stattgefunden hat, aus dem eine wahrscheinliche Verpflichtung resultiert, deren Höhe und / oder Fälligkeit zwar ungewiss ist, aber zuverlässig geschätzt werden kann. Diese Verpflichtung kann auf rechtlichen oder faktischen Gründen basieren. Rückstellungen werden auf Basis der wahrscheinlichen Mittelabflüsse bewertet und aufgrund einer periodischen Neubeurteilung bei Bedarf erfolgswirksam angepasst. Die Rückstellungen werden aufgrund ihrer Fristigkeit in kurzfristige und langfristige Rückstellungen aufgeteilt.
Diese Position enthält Fonds- und Stiftungskapitalien sowie den Patientenfonds. Die Bilanzierung erfolgt im langfristigen Fremdkapital. Die enthaltenen wissenschaftlichen Fonds und Studien sowie Legate und Stiftungskapitalien werden von Dritten finanziert. Der Patientenfonds wird durch freiwillige Zuwendungen und Spenden Dritter finanziert und ist zweckgebunden.
Das Kantonsspital St.Gallen und die Spitalanlagengesellschaft sind als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalten von der Kapital- und Ertragssteuer befreit. Die Fiore Praxis AG als Kapitalgesellschaft unterliegt der Kapital- und Ertragssteuer.
Zu den Eventualverbindlichkeiten zählen Bürgschaften, Garantieverpflichtungen und Pfandbestellungen zugunsten Dritter. Eventualverbindlichkeiten und weitere nicht zu bilanzierende Verpflichtungen werden auf jeden Bilanzstichtag bewertet und offengelegt. Wenn Eventualverbindlichkeiten und weitere nicht zu bilanzierende Verpflichtungen zu einem wahrscheinlichen Mittelabfluss führen und der Mittelabfluss abschätzbar ist, wird eine Rückstellung gebildet.
Das Personal des Kantonsspitals St.Gallen ist bei der St.Galler Pensionskasse versichert. Für die Assistenz- und Oberärzte wurde mit der Vorsorgestiftung des Verbands Schweizerische Assistenz- und Oberärztinnen und –ärzte VSAO ein Anschlussvertrag abgeschlossen. Zudem sind einige Mitarbeitende des Kantonsspitals St.Gallen bei der Pensionskasse der Diözese St.Gallen versichert. Allfällige wirtschaftliche Verpflichtungen werden in den Rückstellungen passiviert. Die Beiträge werden laufend geleistet. Die Erfolgsrechnung enthält die in der Periode geschuldeten Beiträge sowie den Aufwand für die Erfüllung der Vorsorgepläne. Die Bewertung und der Ausweis erfolgen in Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER 16.
Die Segmentberichterstattung erfolgt auf Stufe der Gesellschaften, was der operativen Führungsstruktur entspricht. Das Kantonsspital St.Gallen ist nur regional tätig, weshalb keine Segmentierung nach geografischen Märkten vorgenommen wird. Die Unternehmenssteuerung durch den Verwaltungsrat erfolgt für sämtliche betrieblichen Leistungen in einem Segment auf Stufe Gesamtunternehmen.