Per 31. Dezember 2021 betrug der definitive Deckungsgrad der St.Galler Pensionskasse 108.51%. Der provisorische Deckungsgrad der St.Galler Pensionskasse für das Rechnungsjahr 2022 liegt bei 101.4%. Der definitive Wert wird im ersten Halbjahr 2023 veröffentlicht. Für das Kantonsspital St.Gallen besteht per 31. Dezember 2022 keine wirtschaftliche Verpflichtung gegenüber der St.Galler Pensionskasse.
Die Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte sind mittels eines Anschlussvertrages bei der Vorsorgestiftung des Verbands Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und –ärzte (VSAO) angeschlossen. Der VSAO wies per 31. Dezember 2021 einen definitiven Deckungsgrad von 116.8% auf. Der provisorische Deckungsgrad des VSAO für das Rechnungsjahr 2022 liegt bei rund 106.0%. Der definitive Wert wird im April 2023 veröffentlicht. Per Bilanzstichtag besteht gegenüber dem VSAO eine Verpflichtung aus offenen Beiträgen von TCHF 2’097 (Vorjahr TCHF 2’199). Diese Verpflichtung ist in den kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten.
Der provisorische Deckungsgrad der Pensionskasse der Diözese St.Gallen beträgt per 31. Dezember 2022 89.1%. Der definitive Wert wird im ersten Halbjahr 2023 veröffentlicht.
Für den Vorsorgeplan des VSAO besteht per Bilanzstichtag kein wirtschaftlicher Nutzen aus dem Anschlussvertrag. Es ist nicht vorgesehen, allfällige Überdeckungen der Stiftung zur Senkung von Arbeitgeberbeiträgen einzusetzen.
Sowohl im Berichts- als auch im Vorjahr bestehen keine Arbeitgeberbeitragsreserven.
Mit Ausnahme der Sachanlagen in Leasing über TCHF 97 (Vorjahr TCHF 137) sowie der Kautionsverbindlichkeit der eidgenössischen Zollverwaltung über TCHF 10 (Vorjahr TCHF 10) bestehen im Berichts- sowie im Vorjahr keine Vermögenswerte, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, verpfändet oder abgetreten wurden.
Das Kantonsspital St.Gallen und die Ortbürgergemeinde St.Gallen haben am 28. Oktober 2022 eine Absichtserklärung zur Übernahme der Geriatrischen Klinik St.Gallen AG unterzeichnet. Die Geriatrische Klinik St.Gallen AG wird neu unter dem Dach des Kantonsspitals St.Gallen durch die bisherige Klinikleitung und das eingespielte Team der Mitarbeitenden geführt und wei-terbetrieben. Der Bürgerrat der Ortsbürgergemeinde St.Gallen und die Verantwortlichen des Kantonsspitals St.Gallen haben rückwirkend auf den 1. Januar 2023 eine partnerschaftliche Lösung zugunsten einer integrierten Versorgung erzielt. Nachdem die Bürgerversammlung anfangs Dezember des vergangenen Jahres zugestimmt hat, dass die Ortsbürgergemeinde keine eigene Geriatrische Klinik mehr betreibt, hat die Ortsbürgergemeinde am 1. Februar 2023 sämtliche Aktien der Geriatrischen Klinik St.Gallen AG (GK AG) an das Kantonsspital St.Gallen (KSSG) verkauft. Das Akutspital für Altersmedizin, die GK AG, wechselt zu einem Kaufpreis von CHF 16 Mio. die Trägerschaft.
Am 15. Februar 2023 hat der Kantonsrat des Kanton St.Gallen die Sanierungsvorlage der Spitalverbunde in zweiter Lesung gutgeheissen. Der Kanton St.Gallen wandelt Baudarlehen des Kantonsspitals St.Gallen in der Höhe von TCHF 28'470 in Eigenkapital um.
Die Jahresrechnung wurde am 16. Februar 2023 durch den Verwaltungsrat der Spitalverbunde des Kantons St.Gallen genehmigt.