Geschäftsbericht 2019
Finanzbericht

Sonstige Angaben

22 Transaktionen mit nahestehenden Organisationen

Beträge in TCHF

2018

2019

 

 

 

Bilanz

 

 

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

 

Fachinstitut für Reproduktionsmedizin und gynäkologische Endokrinologie (FIORE)

1

346

Spitalregionen 2–4

5 691

5 967

Kanton St.Gallen

480

450

Zentrum für Labormedizin

310

1 794

 

 

 

Nicht abgerechnete Leistungen an Patienten

 

 

Kanton St.Gallen

15 063

14 367

 

 

 

Aktive Rechnungsabgrenzung

 

 

Fachinstitut für Reproduktionsmedizin und gynäkologische Endokrinologie (FIORE)

415

Spitalregionen 2–4

145

Kanton St.Gallen

1

 

 

 

Finanzanlagen

 

 

Fachinstitut für Reproduktionsmedizin und gynäkologische Endokrinologie (FIORE)

574

502

 

 

 

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

 

 

Kanton St.Gallen – Kontokorrent

–11 185

–5 042

Kanton St.Gallen – kurzfristige Darlehen

–55 972

–25 000

 

 

 

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

 

Spitalregionen 2–4

Kanton St.Gallen

–648

–370

Zentrum für Labormedizin

–2 287

–3 905

 

 

 

Sonstige kurfristige Verbindlichkeiten

 

 

Fachinstitut für Reproduktionsmedizin und gynäkologische Endokrinologie (FIORE)

–40

–18

 

 

 

Passive Rechnungsabgrenzung

 

 

Spitalregionen 2–4

–2 363

–3 664

Kanton St.Gallen

–1 041

–851

Kanton St.Gallen – Kantonsbeitrag

–180

–8 094

Zentrum für Labormedizin

–1 121

–1 636

 

 

 

Langfristige Finanzverbindlichkeiten gegenüber dem Kanton St.Gallen

 

 

Darlehen Kanton St.Gallen bis 2020

–25 000

Darlehen Kanton St.Gallen bis 2022

–30 000

–30 000

Darlehen Kanton St.Gallen Erneuerung Haus 02

–13 276

–14 282

Darlehen Kanton St.Gallen Grossprojekt 07A/B

–92 573

–119 718

Beträge in TCHF

2018

2019

 

 

 

Erfolgsrechnung

 

 

 

 

 

Erträge stationär

 

 

Kanton St.Gallen - Kantonsbeitrag

178 301

180 697

 

 

 

Erträge ambulant

 

 

Spitalregionen 2 - 4

1 890

Kanton St.Gallen

1

Zentrum für Labormedizin

7

Fachinstitut für Reproduktionsmedizin und gynäkologische Endokrinologie (FIORE)

533

 

 

 

Erträge übrige

 

 

Kanton St.Gallen

1 526

Spitalregionen 2–4 – medizinische Dienstleistung

8 681

10 285

Spitalregionen 2–4 – nicht medizinische Dienstleistung

229

534

Spitalregionen 2–4 – SSC IT

12 776

12 446

Zentrum für Labormedizin

5 097

7 348

Fachinstitut für Reproduktionsmedizin und gynäkologische Endokrinologie (FIORE)

1 751

 

 

 

Erträge Kanton St.Gallen

 

 

Gemeinwirtschaftliche Leistungen

8 538

9 206

 

 

 

Personalaufwand

 

 

Kanton St.Gallen – Geschäftsstelle

–162

–156

Kanton St.Gallen – Verwaltungsrat

–485

–473

Kanton St. Gallen

–23

–27

Spitalregionen 2–4

–4

–4

Kanton St. Gallen – Fremdpersonal

–151

–3

Spitalregionen 2–4 – Fremdpersonal

–4

 

 

 

Medizinischer Bedarf

 

 

Kanton St.Gallen

–3

–3

Spitalregionen 2–4

–191

–124

Zentrum für Labormedizin

–28 655

–31 655

 

 

 

Sonstiger Betriebsaufwand

 

 

Spitalregionen 2–4

–3 842

–5 366

Kanton St.Gallen

–3 664

–3 049

Zentrum für Labormedizin

–24

–31

 

 

 

Finanzaufwand

 

 

Kanton St.Gallen – Darlehenszinsen

–758

–912

23 Ausserbilanzgeschäfte

a) Eventualverbindlichkeiten

  • Es bestehen keine Bürgschaften, Garantieverpflichtungen oder Pfandbestellungen zugunsten Dritter.
  • Derivative Finanzinstrumente sind keine vorhanden.
  • Wegen der Unsicherheiten bezüglich der laufenden Tarif-Festsetzungsverfahren im stationären Bereich werden für die Geschäftsjahre 2016 bis 2019 Rückstellungen gebildet.
  • Eventualverbindlichkeit aus Solidarhaftung für die Anteile der übrigen Gesellschafter an der einfachen Gesellschaft «FIORE» (Fachinstitut für Reproduktionsmedizin und gynäkologische Endokrinologie).
  • Die Abwicklung und Regulierung von Spitalhaftpflichtfällen läuft als Eigenversicherung der Spitalverbunde 1–4 über das Risk Management des Kantons St.Gallen. Zur Abdeckung der Fälle wird eine jährliche Prämie entrichtet. Das aktuell bestehende Guthaben wird seit dem Geschäftsjahr 2016 unter den «Freien Fonds» bilanziert und die Bestandesänderung wird über das «Fondsergebnis freie Fonds» abgebildet. Im Falle einer Unterdeckung besteht für das Kantonsspital St.Gallen eine Nachschusspflicht.

b) Weitere, nicht zu bilanzierende Verpflichtungen

  • Per 31. Dezember 2019 bestehen keine nicht bilanzierten Leasingverbindlichkeiten.
  • Verpflichtungen aus langfristigen Mietverträgen nach Fristigkeit:

Beträge in TCHF

 

2018

2019

 

 

 

 

Verträge mit Dritten laufend bis ins Jahr

2019

–5 439

-

Verträge mit Dritten laufend bis ins Jahr

2020

–5 296

–5 580

Verträge mit Dritten laufend bis ins Jahr

2021

–5 215

–5 557

Verträge mit Dritten laufend bis ins Jahr

2022

–5 179

–5 335

Verträge mit Dritten laufend länger als

2022

–15 807

-

Verträge mit Dritten laufend bis ins Jahr

2023

–4 376

Verträge mit Dritten laufend länger als

2023

–11 491

Verträge mit dem Kanton St.Gallen

unbefristet

–396

–319

 

 

 

 

Total Verpflichtungen aus langfristigen Mietverträgen

 

–37 332

–32 658

24 Personalvorsorge­einrichtungen

Vorsorgeverpflichtungen in TCHF

Über-/ Unter- Deckung Vorsorge- einrichtung*

wirtschaftlicher Anteil Kantonsspital St.Gallen

Veränderung

Abgegrenzte Beiträge

Vorsorge- aufwand im Personal- aufwand

 

2018

2018

2017

 

2018

2018

 

 

 

 

 

 

 

St.Galler Pensionskasse

94.5%

–3 034

–3 034

–36 566

Vorsorgestiftung VSAO

106.0%

–2 113

–6 264

 

 

 

 

 

 

 

Total 2018

–3 034

–3 034

–2 113

–42 830

Vorsorgeverpflichtungen in TCHF

Über-/ Unter- Deckung Vorsorge- einrichtung*

wirtschaftlicher Anteil Kantonsspital St.Gallen

Ver- änderung

Abge- grenzte Beiträge

Vorsorge- aufwand im Personal- aufwand

 

2019

2019

2018

 

2019

2019

 

 

 

 

 

 

 

St.Galler Pensionskasse

>100.0%

–3 034

3 034

–34 804

Vorsorgestiftung VSAO

113.0%

–2 190

–6 455

 

 

 

 

 

 

 

Total 2019

–3 034

3 034

–2 190

–41 259

* Der Ausweis der Über- oder Unterdeckung basiert auf provisorischen Werten zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses des Kantonsspitals St.Gallen.

Per 31. Dezember 2018 betrug der provisorische Deckungsgrad der St.Galler Pensionskasse 94.5%. Der provisorische Deckungsgrad der St.Galler Pensionskasse für das Rechnungsjahr 2019 liegt bei über 100.0%. Der definitive Wert wird im ersten Halbjahr 2020 veröffentlicht. Für das Kantonsspital St.Gallen besteht per 31. Dezember 2019 keine wirtschaftliche Verpflichtung gegenüber der St.Galler Pensionskasse (Vorjahr TCHF 3 034).

Die Assistenz- und Oberärzte sind mittels eines Anschlussvertrages bei der Vorsorgestiftung des Verbands Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und –ärzte (VSAO) angeschlossen. Der VSAO wies per 31. Dezember 2018 einen definitiven Deckungsgrad von 107.1% auf. Der provisorische Deckungsgrad des VSAO für das Rechnungsjahr 2019 liegt bei rund 113.0%. Der definitive Wert wird im April 2020 veröffentlicht. Per Bilanzstichtag besteht gegenüber dem VSAO eine Verpflichtung aus offenen Beiträgen von TCHF 2 190 (Vorjahr TCHF 2 113). Diese Verpflichtung ist in den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten.

Für den Vorsorgeplan des VSAO besteht per Bilanzstichtag kein wirtschaftlicher Nutzen aus dem Anschlussvertrag. Es ist nicht vorgesehen, allfällige Überdeckungen der Stiftung zur Senkung von Arbeitgeberbeiträgen einzusetzen. Sowohl im Berichts- als auch im Vorjahr bestehen keine Arbeitgeberbeitragsreserven.

25 Zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändete oder abgetretene Aktiven sowie Aktiven unter Eigentumsvorbehalt

Mit Ausnahme der Sachanlagen in Leasing über TCHF 109 (Vorjahr TCHF 78) bestehen im Berichts- sowie im Vorjahr keine Vermögenswerte, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, verpfändet oder abgetreten wurden.

26 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Die Jahresrechnung wurde am 21. Februar 2020 durch den Verwaltungsrat der Spitalverbunde des Kantons St.Gallen genehmigt. Es bestehen bis zu diesem Zeitpunkt keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

Beträge in TCHF

2018

2019

 

 

 

Jahresergebnis

2 500

–1 879

 

 

 

Zuweisung an die gesetzliche Gewinnreserve (20% des Jahresgewinns)

–500

Ergebnis nach Pflichtreservenzuweisung

2 000

–1 879

 

 

 

Zuweisung / Verrechnung Verlustvortrag

Gewinnbeteiligung des Kantons

Zuweisung / Entnahme Freiwillige Gewinnreserven

–2 000

Freiwillige Gewinnreserven zur freien Verfügung

 

 

Verpflegungsgutscheine für Mitarbeitende

 

 

 

Übertrag auf neue Rechnung

–1 879

Revisionsbericht Erläuterungen zur Erfolgsrechnung
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