Geschäftsbericht 2018
Finanzbericht

Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung 2018

Grundlagen der Konzernrechnung

Rechnungslegungsgrundsätze

Die Rechnungslegung des Kantonsspitals St.Gallen erfolgt in Übereinstimmung mit den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER (gesamtes Regelwerk). Die Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (true and fair view) und basiert auf Fortführungswerten. Zeitlichen und sachlichen Abgrenzungen sowie dem Vorsichts- und dem Bruttoprinzip wird angemessen Rechnung getragen. Die Jahresrechnung entspricht den massgebenden gesetzlichen Bestimmungen des Kantons St.Gallen über den Finanzhaushalt.

Transaktionen mit nahestehenden Organisationen

Als nahestehende Organisationen werden alle bezeichnet, die direkt oder indirekt einen bedeutenden Einfluss auf finanzielle oder operative Entscheidungen ausüben können. Organisationen, welche direkt oder indirekt von nahestehenden Organisationen beherrscht werden, gelten ebenfalls als nahestehend. In der Jahresrechnung sind folgende nahestehenden Organisationen und Personen berücksichtigt:

  • Amt für Finanzdienstleistungen des Kantons St.Gallen
  • Gesundheitsdepartement des Kantons St.Gallen
  • Baudepartement des Kantons St.Gallen
  • Mitglieder des Verwaltungsrates der Spitalverbunde des Kantons St.Gallen
  • Mitglieder der Geschäftsleitung des Kantonsspitals St.Gallen
  • Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland (inkl. Spitalanlagengesellschaft)
  • Spital Linth (inkl. Spitalanlagengesellschaft)
  • Spitalregion Fürstenland Toggenburg (inkl. Spitalanlagengesellschaft)
  • Zentrum für Labormedizin
  • Fachinstitut für Reproduktionsmedizin und gynäkologische Endokrinologie FIORE

Alle wesentlichen Transaktionen sowie daraus resultierende Guthaben oder Verbindlichkeiten werden in der Jahresrechnung offengelegt. Die Transaktionen werden zu marktkonformen Konditionen abgewickelt.

Konsolidierungsgrundsätze

Konsolidierungskreis

Beteiligung

 

Beteiligungsquote

Gesellschaftskapital

Konsolidierungsart

 

2017

2018

2017

2018

2017

2018

Kantonsspital St.Gallen

100%

100%

266 630

266 630

V

V

Spitalanlagengesellschaft Kantonsspital St.Gallen

100%

100%

287 075

278 075

V

V

Fachinstitut für Reproduktionsmedizin und gynäkologische Endokrinologie (FIORE), Praxis, St.Gallen

50%

50%

806

574

E

E

LEP AG, St.Gallen

32%

32%

34

34

E

E

V = Vollkonsolidiert

E = Equity

Mutterorganisation und im Mehrheitsbesitz befindliche Tochterorganisation

Das Kantonsspital St.Gallen mit den Betriebsstätten Kantonsspital St.Gallen, Spital Rorschach und Spital Flawil ist gemäss Art. 2 des Gesetzes über die Spitalverbunde vom 22. September 2002 (sGS 320.2) eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz in St.Gallen.

Die Spitalanlagengesellschaft Kantonsspital St.Gallen wurde durch Gesetzesbeschluss am 1. Juli 2016 als Tochtergesellschaft des Kantonsspitals St.Gallen gegründet. Die Geschäftstätigkeit der Spitalanlagengesellschaft Kantonsspital St.Gallen wurde per 1. Januar 2017 aufgenommen.

Assoziierte Organisationen

Assoziierte Organisationen werden mittels Equity-Methode erfasst. Als assoziierte Organisationen werden Gesellschaften bezeichnet, welche nicht beherrscht (nicht mehr als 50% Stimmrechtsanteil) werden, von welchen der Konzern Kantonsspital St.Gallen jedoch einen Stimmrechtsanteil von mindestens 20% besitzt.

Minderheitsbeteiligungen

Nicht zum Konsolidierungskreis zählen Minderheitsbeteiligungen mit einem Stimmrechtsanteil von unter 20%. Diese werden zu Anschaffungs- oder zu aktuellen Werten bilanziert. Der Konzern Kantonsspital St.Gallen hält folgende Minderheitsbeteiligungen:

  • MediData AG, Root
  • H-pharm GmbH, Aarau

Konsolidierungsmethode

Die Vollkonsolidierung erfolgt nach der Purchase-Methode. Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag werden bei den vollkonsolidierten Gesellschaften zu 100% erfasst und konsolidiert. Beteiligungen mit einem Stimmrechtsanteil von 20% bis 50% werden nach der Equity-Methode erfasst.

Angewandte Bewertungsgrundsätze

Allgemeine Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung der Aktiven erfolgt grundsätzlich zu Nominal- oder Anschaffungswerten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen/Wertberichtigungen. Die Anschaffungskosten umfassen alle bei Erwerb angefallenen Kosten, die dem Vermögenswert direkt zugerechnet werden können. Die Vermögenswerte vermindern sich gegebenenfalls durch planmässige bzw. ausserplanmässige Abschreibungen.

Verbindlichkeiten werden mit dem Wert der Gegenleistung erfasst, die im Austausch für die Übernahme der Verbindlichkeit fixiert worden ist. Dieser Wert bleibt in der Regel bis zur Tilgung der Verbindlichkeit unverändert. In besonderen Fällen, z.B. im Falle von Rückstellungen, werden Verbindlichkeiten mit dem Betrag erfasst, der erwartungsgemäss bezahlt werden muss, um die Verbindlichkeit im normalen Geschäftsverlauf zu erfüllen.

Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung der Aktiven und Verbindlichkeiten. Ausnahmsweise können gleichartige Aktiven bzw. Verbindlichkeiten mit gleicher Qualität (z.B. Forderungen mit gleicher Laufzeit und mit vergleichbarem Ausfallrisiko oder vergleichbaren Artikelgruppen) in der Jahresrechnung gesamthaft bewertet werden. Falls die Aktiven und Verbindlichkeiten verschiedenartig sind und nicht gesamthaft bewertet werden dürfen, können Über- oder Unterbewertungen zwischen den einzel bewerteten Aktiven und Verbindlichkeiten nicht verrechnet werden.

In Bezug auf die wichtigsten Bilanzpositionen bedeutet dies Folgendes:

Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Post- und Bankguthaben sowie geldnahe Mittel von einer Restlaufzeit bis zu 90 Tagen. Diese sind zum Nominalwert bewertet. Die Umrechnung von Fremdwährungen erfolgt zum Tageskurs am Stichtag.

Forderungen

Diese Position enthält kurzfristige Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen werden zum Nominalwert eingesetzt. Forderungen von Bedeutung werden einzeln wertberichtigt. Auf dem verbleibenden Bestand wird eine Wertberichtigung anhand der Fälligkeitsstruktur vorgenommen.

Die Fälligkeitsstruktur setzt sich wie folgt zusammen: Die ambulanten Forderungen werden mit einer durchschnittlichen Stornorate der letzten zwölf Monate wertberichtigt. Die Forderungen gegenüber den Selbstzahlern werden nach 31 Tagen, die Forderungen gegenüber den Garanten nach 91 Tagen jeweils mit 20% und die nicht patientenbezogenen offenen Forderungen werden mit 2% wertberichtigt. Zudem werden die Leistungsaufschübe um 100% berücksichtigt. Bei den übrigen Forderungen werden die ausländischen Forderungen um 50% wertberichtigt.

Fremdwährungskurse

Die Positionen in Fremdwährungen (Bankguthaben, Forderungen, Verbindlichkeiten) werden zu folgenden Kursen in CHF umgerechnet:

 

Erfolgsrechnung

Bilanz

 

2017

2018

31.12.2017

31.12.2018

Euro

1,1131

1,1709

1,1702

1,1269

US-Dollar

0,9979

0,9873

0,9745

0,9858

Britische Pfund

1,2753

1,3255

1,3183

1,2555

Vorräte

Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bilanziert. Sie sind zum gleitenden Durchschnittspreis abzüglich einer Wertberichtigung für Lagerrisiken bewertet. Allfällige Skonti werden als Anschaffungspreisminderung erfasst. Die Lager der Textilien und Verbrauchsmaterialien (Reinigung, Büromaterial, Drucksachen und Formulare, Fotokopiermaterial, Informatikmaterial, Film- und Fotomaterial, OPS-Textilien, Nahrungsmittel) werden aus Gründen der Wesentlichkeit nicht bilanziert.

Nicht abgerechnete Leistungen für Patienten

Diese Position beinhaltet die Erträge aus offenen (Überlieger), wie auch aus abgeschlossenen, aber noch nicht abgerechneten, stationären Patientenbehandlungen sowie für noch nicht abgerechnete ambulante Leistungen. Die stationären Leistungen im VVG-Bereich (Privat- und Halbprivatversicherungen) werden zu Herstellungskosten und im OKP-Bereich (Allgemeinversicherung) zu vollen Tarifen bewertet. Die ambulanten Fälle werden zu den entsprechenden Einzelleistungstarifen unter Abzug der durchschnittlichen Stornorate des Rechnungsjahres bilanziert.

Aktive und passive Rechnungsabgrenzungen

Sowohl die aktiven als auch die passiven Rechnungsabgrenzungen werden per Bilanzstichtag ermittelt. Sie dienen der korrekten stichtagsbezogenen Erfassung des Vermögens und der Verbindlichkeiten sowie der periodengerechten Abgrenzung von Aufwand und Ertrag. Die Bewertung erfolgt zum Nominalwert.

Finanzanlagen

Beteiligungen von assoziierten Organisationen sowie bei Dritten getätigte Finanzanlagen werden zum Anschaffungswert unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlich notwendigen Wertberichtigungen, bilanziert. Anteile an assoziierten Organisationen werden mittels Equity-Methode erfasst und bewertet.

Mobile Sachanlagen

Die Bewertung der mobilen Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen. Die mobilen Sachanlagen beinhalten medizintechnische Geräte, Mobilien sowie IT-Anlagen. Anschaffungen grösser TCHF 10 werden aktiviert und linear vom Anschaffungswert abgeschrieben. Es werden keine mobilen Sachanlagen zu Renditezwecken gehalten. Die Abschreibungsdauer der einzelnen Anlageklassen entsprechen den Branchenvorgaben von H+ (REKOLE) und sind im Anlagespiegel aufgeführt.

Immobile Sachanlagen

Die Bewertung der immobilen Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen. Die immobilen Sachanlagen beinhalten Grundstücke, Gebäude sowie Gebäudeinstallationen. Die immobilen Sachanlagen werden linear vom Anschaffungswert abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer der einzelnen Anlageklassen entsprechen den Branchenvorgaben von H+ (REKOLE) und sind im Anlagespiegel aufgeführt. Die Bauzinsen werden aktiviert, sofern die Wesentlichkeitsgrenze von TCHF 100 pro Bauvorhaben überschritten wird.

Immaterielle Anlagen

Die Bewertung der immateriellen Anlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen. Die Rechte aus drittmittelfinanzierten Forschungsbeiträgen an das Kantonsspital St.Gallen stehen im Eigentum der Kapitalgeber und werden nicht aktiviert. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung werden direkt der Erfolgsrechnung belastet. Käuflich erworbene Software von Dritten wird aktiviert und linear über vier Jahre abgeschrieben.

Wertbeeinträchtigungen von Aktiven (Impairment)

Die Werthaltigkeit von Sachanlagen und immateriellen Anlagen wird immer dann überprüft, wenn aufgrund von Ereignissen oder veränderten Umständen eine Überbewertung der Positionen möglich erscheint. Liegen Hinweise einer nachhaltigen Wertminderung vor, wird der realisierbare Wert ermittelt. Übersteigt der Buchwert eines Aktivums den realisierbaren Wert, erfolgt eine erfolgswirksame Wertanpassung.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert. Schulden in fremder Währung werden zum Tageskurs per Bilanzstichtag umgerechnet.

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten bestehen aus dem Kontokorrent gegenüber dem Kanton sowie aus kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten bis zu einem Jahr. Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert.

Langfristige Finanzverbindlichkeiten

Zur Sicherstellung der Liquidität wurden beim Finanzdepartement des Kantons St.Gallen langfristige Darlehen aufgenommen. Die Darlehen sind zu Nominalwerten bilanziert und werden marktgerecht verzinst. Weiter werden hier die langfristigen Leasingverbindlichkeiten mit Laufzeiten über einem Jahr bilanziert.

Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn vor dem Bilanzstichtag ein Ereignis stattgefunden hat, aus dem eine wahrscheinliche Verpflichtung resultiert, deren Höhe und/oder Fälligkeit zwar ungewiss ist, aber zuverlässig geschätzt werden kann. Diese Verpflichtung kann auf rechtlichen oder faktischen Gründen basieren. Rückstellungen werden auf der Basis der wahrscheinlichen Mittelabflüsse bewertet und aufgrund einer periodischen Neubeurteilung bei Bedarf erfolgswirksam angepasst. Die Rückstellungen werden aufgrund ihrer Fristigkeit in kurzfristige und langfristige Rückstellungen aufgeteilt.

Zweckgebundene Fonds

Diese Position enthält Fonds- und Stiftungskapitalien sowie den Patientenfonds. Die Bilanzierung erfolgt im langfristigen Fremdkapital. Die enthaltenen wissenschaftlichen Fonds und Studien sowie Legate und Stiftungskapitalien werden von Dritten finanziert. Der Patientenfonds wird durch freiwillige Zuwendungen und Spenden Dritter finanziert und ist zweckgebunden.

Steuern

Das Kantonsspital St.Gallen ist als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt von der Kapital- und Ertragssteuer befreit.

Eventualverbindlichkeiten

Zu den Eventualverbindlichkeiten zählen Bürgschaften, Garantieverpflichtungen und Pfandbestellungen zugunsten Dritter. Eventualverbindlichkeiten und weitere nicht zu bilanzierende Verpflichtungen werden auf jeden Bilanzstichtag bewertet und offengelegt. Wenn Eventualverbindlichkeiten und weitere nicht zu bilanzierende Verpflichtungen zu einem wahrscheinlichen Mittelabfluss führen und der Mittelabfluss abschätzbar ist, wird eine Rückstellung gebildet.

Personalvorsorge

Das Personal des Kantonsspitals St.Gallen ist bei der St.Galler Pensionskasse versichert. Für die Assistenz- und Oberärzte wurde mit der Vorsorgestiftung des Verbands Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und –ärzte VSAO ein Anschlussvertrag abgeschlossen. Allfällige wirtschaftliche Verpflichtungen werden in den Rückstellungen passiviert. Die Beiträge werden laufend geleistet. Die Erfolgsrechnung enthält die in der Periode geschuldeten Beiträge sowie den Aufwand für die Erfüllung der Vorsorgepläne. Die Bewertung und der Ausweis erfolgen in Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER 16.

Segmentierung

Die Segmentberichterstattung erfolgt beim Kantonsspital St.Gallen nach den Segmenten «Erträge stationär», «Erträge ambulant», «Erträge übrige» sowie «Erträge gemeinwirtschaftliche Leistungen Kanton». Das Kantonsspital St.Gallen ist nur regional tätig, weshalb keine Segmentierung nach geografischen Märkten vorgenommen wird.

Erläuterungen zur Bilanz Eigenkapital­nachweis
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