Kanton St.Gallen
Finanzkontrolle
Wir haben die Konzernrechnung des Kantonsspitals St.Gallen und ihrer Tochterunternehmen (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzernerfolgsrechnung, dem Konzerneigenkapitalnachweis und der Konzerngeldflussrechnung für das dann endende Jahr sowie dem Anhang zur Konzernrechnung, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung vermittelt die beigefügte Konzernrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der konsolidierten Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie dessen konsolidierter Ertragslage und Cashflows für das dann endende Jahr in Übereinstimmung mit den Swiss GAAP FER und entspricht den gesetzlichen Vorschriften (Gesetz über die Spitalverbunde (sGS 320.2)) und dem Statut (sGS 320.30).
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem Staatsverwaltungsgesetz (sGS 140.1) und den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Standards sind im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung» unseres Berichts weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Konzern unabhängig im Sinn des Staatsverwaltungsgesetzes, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als eine Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der Konzernrechnung des Berichtszeitraums waren. Diese Sachverhalte wurden im Kontext unserer Prüfung der Konzernrechnung als Ganzes und bei der Bildung unsers Prüfungsurteils hierzu adressiert, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Die Umsatzerfassung wird in den Bewertungsgrundsätzen zur Jahresrechnung beschrieben. Der stationäre Umsatz beträgt im aktuellen Geschäftsjahr 536.8 Mio. Fr. und stellt damit den wesentlichsten Umsatzstrom dar. Es besteht das Risiko der unvollständigen oder fehlerhaften Erfassung der Leistungen. Damit verbunden besteht das Risiko, dass erbrachte, aber zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen unvollständig oder unangemessen bilanziert werden. Die Prüfung des stationären Umsatzes stellt deshalb einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.
Der Gesamtertrag eines Patientenfalls (Austritt per Bilanzstichtag erfolgt) ergibt sich aus dem ermittelten Kostengewicht (Kodierung der Fälle) gemäss Klassifikation von Swiss DRG multipliziert mit dem Fallpreis (Baserate) und den allfälligen Zusatzentgelten. Die Baserate basiert auf vereinbarten Tarifen zwischen dem Spital und den Garanten und muss vom Wohnkanton genehmigt werden. Umsätze von Patienten, welche per Bilanzstichtag nicht ausgetreten sind (Überlieger) werden pro rata erfasst.
Wir haben den Prozess der Erlöserfassung sowie die Existenz der vom Spital durchgeführten internen Kontrollen bezüglich der Vollständigkeitund Richtigkeit der Umsätze beurteilt und die Entwicklung des stationären Umsatzes anhand der Fallzahlen sowie dem Schweregrad mit dem Management auf Basis der internen Berichterstattung besprochen. Zudem haben wir Einsicht in den Bericht zur Validierung der medizinischen Kodierung des Case Mix-Werts nach Swiss DRG des externen Sachverständigen genommen und deren Ergebnisse beurteilt. Ergänzend haben wir die verrechneten Baserates anhand der genehmigten Tarife geprüft. Weiter haben wir die stationären nicht abgerechneten Leistungen stichprobenartig bezüglich der Anwendung der korrekten Tarife sowie der Bewertung anhand der vorgenommenen Fakturierung im neuen Rechnungsjahr geprüft.
Aus unseren Prüfungshandlungen ergaben sich keine berichtswürdigen Feststellungen.
Die Sachanlagen stellen einen wesentlichen Bestandteil der Aktiven in der Konzernrechnung des Kantonsspitals St.Gallen dar und machen per 31. Dezember 2023 rund 58% (2022: 69%) der Bilanzsumme aus.
Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung beurteilen regelmässig, ob Anzeichen einer möglichen Wertbeeinträchtigung vorliegen. Ist dies der Fall, wird ein Werthaltigkeitstest vorgenommen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Identifikation von Anzeichen von Wertbeeinträchtigungen und die verwendeten Annahmen im Werthaltigkeitstest durch Ermessensentscheide des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung wesentlich beeinflusst werden.
Wir beurteilten die Einschätzung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung bezüglich Anzeichen von Wertbeeinträchtigungen, überprüften das Berechnungsmodell aus dem Werthaltigkeitstest und hinterfragten die verwendeten Parameter kritisch. Dabei haben wir die Verwaltungsratsprotokolle durchgesehen, haben Befragungen der Verantwortlichen des Kantonsspitals sowie des Management Experten durchgeführt und haben rechnerische Prüfungen vorgenommen.
Aus unseren Prüfungshandlungen ergaben sich keine Einwendungen hinsichtlich Bewertung der Sachanlagen.
Der Verwaltungsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Geschäftsbericht enthaltenen Informationen, aber nicht die Konzernrechnung und unseren dazugehörigen Bericht.
Unser Prüfungsurteil zur Konzernrechnung erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und wir bringen keinerlei Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu zum Ausdruck.
Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortlichkeit, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur Konzernrechnung oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Konzernrechnung, die in Übereinstimmung mit den Swiss GAAP FER, den gesetzlichen Vorschriften und dem Statut ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Konzernrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung der Konzernrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder den Konzern zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Konzernrechnung als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem Staatsverwaltungsgesetz und den SA-CH durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich gewürdigt, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Konzernrechnung getroffenen politischen oder wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Eine weitergehende Beschreibung unserer Verantwortlichkeiten für die Prüfung der Konzernrechnung befindet sich auf der Webseite von EXPERTsuisse: http://expertsuisse.ch/wirtschaftspruefung-revisionsbericht. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Berichts.
Finanzkontrolle des Kantons St.Gallen
Ralf Zwick
Zugelassener Revisionsexperte
Christian Gründler
Zugelassener Revisionsexperte
St. Gallen, 4. April 2024