Die Rechnungslegung des Kantonsspitals St.Gallen erfolgt in Übereinstimmung mit den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER (gesamtes Regelwerk). Die Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (true and fair view) und basiert auf Fortführungswerten.
Als nahestehende Organisation wird bezeichnet, wer direkt oder indirekt einen bedeutenden Einfluss auf finanzielle oder operative Entscheidungen ausüben kann. Organisationen, die direkt oder indirekt von nahestehenden Organisationen beherrscht werden, gelten ebenfalls als nahestehend. In der Jahresrechnung sind folgende nahestehenden Organisationen und Personen berücksichtigt:
Alle wesentlichen Transaktionen sowie daraus resultierende Guthaben oder Verbindlichkeiten werden in der Jahresrechnung offengelegt.
Das Kantonsspital St.Gallen mit den Betriebsstätten Kantonsspital St.Gallen, Spital Rorschach und Spital Flawil (bis 23. Dezember 2021) ist gemäss Art. 2 des Gesetzes über die Spitalverbunde vom 22. September 2002 (sGS 320.2) eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz in St.Gallen.
Assoziierte Organisationen werden mittels Equity-Methode erfasst. Als assoziierte Organisationen werden Gesellschaften bezeichnet, die nicht beherrscht (nicht mehr als 50% Stimmrechtsanteil) werden, von welchen der Konzern Kantonsspital St.Gallen jedoch einen Stimmrechtsanteil von mindestens 20% besitzt.
Nicht zum Konsolidierungskreis zählen Wertschriften mit einem Stimmrechtsanteil von unter 20%. Diese werden zu Anschaffungswerten oder zu aktuellen Werten bilanziert. Der Konzern Kantonsspital St.Gallen hält folgende Wertschriften:
Bei der Vollkonsolidierung werden alle Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag zu 100% übernommen und konzerninterne Beziehungen (Forderungen und Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen) eliminiert. Die Kapitalkonsolidierung bei Neuerwerbungen erfolgt nach der Purchase-Methode. Zum Erwerbszeitpunkt werden die identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens zum Verkehrswert bewertet und dem Erwerbspreis gegenübergestellt.
Die Bewertung der Aktiven erfolgt grundsätzlich zu Nominal- oder Anschaffungswerten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen / Wertberichtigungen. Die Anschaffungskosten umfassen alle bei Erwerb angefallenen Kosten, die dem Vermögenswert direkt zugerechnet werden können.
Verbindlichkeiten werden mit dem Wert der Gegenleistung erfasst, die im Austausch für die Übernahme der Verbindlichkeit fixiert worden ist. Dieser Wert bleibt in der Regel bis zur Tilgung der Verbindlichkeit unverändert. In besonderen Fällen, zum Beispiel im Falle von Rückstellungen, werden Verbindlichkeiten mit dem Betrag erfasst, der erwartungsgemäss bezahlt werden muss, um die Verbindlichkeit im normalen Geschäftsverlauf zu erfüllen.
Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung von Aktiven und Verbindlichkeiten. Ausnahmsweise können gleichartige Aktiven beziehungsweise Verbindlichkeiten mit gleicher Qualität (zum Beispiel Forderungen mit gleicher Laufzeit und mit vergleichbarem Ausfallrisiko oder vergleichbaren Artikelgruppen) in der Jahresrechnung gesamthaft bewertet werden. Falls die Aktiven und Verbindlichkeiten verschiedenartig sind und nicht gesamthaft bewertet werden dürfen, können Über- oder Unterbewertungen zwischen den einzeln bewerteten Aktiven und Verbindlichkeiten nicht verrechnet werden.
In Bezug auf die wichtigsten Bilanzpositionen bedeutet dies Folgendes:
Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Post- und Bankguthaben sowie geldnahe Mittel von einer Restlaufzeit bis zu 90 Tagen. Diese sind zum Nominalwert bewertet. Die Umrechnung von Fremdwährungen erfolgt zum Tageskurs am Stichtag.
Diese Position enthält kurzfristige Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen werden zum Nominalwert eingesetzt. Forderungen von Bedeutung werden einzeln wertberichtigt. Auf dem verbleibenden Bestand wird eine Wertberichtigung anhand der Fälligkeitsstruktur vorgenommen.
Die Fälligkeitsstruktur setzt sich wie folgt zusammen: Nicht fällige Forderungen gegenüber Selbstzahlern werden mit 5% und nicht fällige Forderungen gegenüber Garanten mit 2.5% wertberichtigt. Die Forderungen gegenüber den Selbstzahlern werden nach 31 Tagen mit 20%, die Forderungen gegenüber den Garanten nach 91 Tagen mit 10% wertberichtigt. Die ausländischen Forderungen werden mit 20% wertberichtigt. Bei ausländischen Forderungen im Inkasso wird eine Wertberichtigung von 50% vorgenommen.
Die Positionen in Fremdwährungen (Bankguthaben, Forderungen, Verbindlichkeiten) werden zu folgenden Kursen in CHF umgerechnet:
Vorräte werden zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bilanziert. Sie sind zum gleitenden Durchschnittspreis abzüglich einer Wertberichtigung für Lagerrisiken bewertet. Allfällige Skonti werden als Anschaffungspreisminderung erfasst. Die Materialien, welche in den letzten 6 Monaten keine Bewegungen aufwiesen, werden zu 100% wertberichtigt.
Diese Position beinhaltet die Erträge aus offenen (Überlieger), wie auch aus abgeschlossenen, aber noch nicht abgerechneten stationären Patientenbehandlungen sowie für noch nicht abgerechnete ambulante Leistungen. Die stationären Leistungen im VVG-Bereich (Privat- und Halbprivatversicherungen) werden zu Herstellungskosten und im OKP-Bereich (Allgemeinversicherung) zu vollen Tarifen bewertet. Die ambulanten Fälle werden zu den entsprechenden Einzelleistungstarifen unter Abzug der durchschnittlichen Stornorate des Rechnungsjahres bilanziert.
Die Bewertung erfolgt zum Nominalwert.
Beteiligungen von assoziierten Organisationen sowie bei Dritten getätigte Finanzanlagen werden zum Anschaffungswert unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlich notwendigen Wertberichtigungen bilanziert. Anteile an assoziierten Organisationen werden mittels Equity-Methode erfasst und bewertet.
Die Bewertung der mobilen Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen. Die mobilen Sachanlagen beinhalten medizintechnische Geräte, Mobilien sowie IT-Anlagen. Anschaffungen über TCHF 10 werden aktiviert und linear vom Anschaffungswert abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer der einzelnen Anlageklassen entspricht den Branchenvorgaben von H+ (REKOLE) und ist im Anlagespiegel aufgeführt.
Die Bewertung der immobilen Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen. Die immobilen Sachanlagen beinhalten Grundstücke, Gebäude sowie Gebäudeinstallationen. Die immobilen Sachanlagen werden linear vom Anschaffungswert abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer der einzelnen Anlageklassen entspricht den Branchenvorgaben von H+ (REKOLE) und ist im Anlagespiegel aufgeführt. Die Bauzinsen werden aktiviert, sofern die Wesentlichkeitsgrenze von TCHF 100 pro Bauvorhaben überschritten wird.
Die Bewertung der immateriellen Anlagen erfolgt zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen. Die Rechte aus drittmittelfinanzierten Forschungsbeiträgen an das Kantonsspital St.Gallen stehen im Eigentum der Kapitalgeber und werden nicht aktiviert. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung werden direkt der Erfolgsrechnung belastet. Käuflich erworbene Software von Dritten wird aktiviert und linear über 4 Jahre abgeschrieben. Erworbener Goodwill, als Differenz zwischen den Anschaffungskosten der Akquisition und dem neubewerteten Verkehrswert aller übernommenen Nettoaktiven, wird über 5 Jahre abgeschrieben.
Die Werthaltigkeit von Sachanlagen und immateriellen Anlagen wird immer dann überprüft, wenn aufgrund von Ereignissen oder veränderten Umständen eine Überbewertung der Positionen möglich erscheint. Liegen Hinweise einer nachhaltigen Wertminderung vor, wird der realisierbare Wert ermittelt. Übersteigt der Buchwert eines Aktivums den realisierbaren Wert, erfolgt eine erfolgswirksame Wertanpassung.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert. Schulden in fremder Währung werden zum Tageskurs per Bilanzstichtag umgerechnet.
Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten bestehen aus dem Kontokorrent gegenüber dem Kanton, fälligen Darlehenstranchen innerhalb der nächsten 12 Monate sowie aus kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten bis zu einem Jahr. Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert.
Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten beinhalten Anleihen, Baudarlehens-Tranchen, die nicht innerhalb der nächsten 12 Monate fällig werden, sowie langfristige Leasingverbindlichkeiten mit Laufzeiten über einem Jahr. Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert.
Rückstellungen werden gebildet, wenn vor dem Bilanzstichtag ein Ereignis stattgefunden hat, aus dem eine wahrscheinliche Verpflichtung resultiert, deren Höhe und / oder Fälligkeit zwar ungewiss ist, aber zuverlässig geschätzt werden kann. Diese Verpflichtung kann auf rechtlichen oder faktischen Gründen basieren. Rückstellungen werden auf der Basis der wahrscheinlichen Mittelabflüsse bewertet und aufgrund einer periodischen Neubeurteilung bei Bedarf erfolgswirksam angepasst. Die Rückstellungen werden aufgrund ihrer Fristigkeit in kurzfristige und langfristige Rückstellungen aufgeteilt.
Diese Position enthält Fonds- und Stiftungskapitalien sowie den Patientenfonds. Die Bilanzierung erfolgt im langfristigen Fremdkapital. Die enthaltenen wissenschaftlichen Fonds und Studien sowie Legate und Stiftungskapitalien werden von Dritten finanziert. Der Patientenfonds wird durch freiwillige Zuwendungen und Spenden Dritter finanziert und ist zweckgebunden.
Das Kantonsspital St.Gallen und die Spitalanlagengesellschaft sind als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalten von der Kapital- und Ertragssteuer befreit. Die Fiore Praxis AG als Kapitalgesellschaft unterliegt der Kapital- und Ertragssteuer.
Zu den Eventualverbindlichkeiten zählen Bürgschaften, Garantieverpflichtungen und Pfandbestellungen zugunsten Dritter. Eventualverbindlichkeiten und weitere nicht zu bilanzierende Verpflichtungen werden auf jeden Bilanzstichtag bewertet und offengelegt. Wenn Eventualverbindlichkeiten und weitere nicht zu bilanzierende Verpflichtungen zu einem wahrscheinlichen Mittelabfluss führen und der Mittelabfluss abschätzbar ist, wird eine Rückstellung gebildet.
Das Personal des Kantonsspitals St.Gallen ist bei der St.Galler Pensionskasse versichert. Für die Assistenz- und Oberärzte wurde mit der Vorsorgestiftung des Verbands Schweizerische Assistenz- und Oberärztinnen und –ärzte VSAO ein Anschlussvertrag abgeschlossen. Zudem sind einige Mitarbeiter des Kantonsspitals St.Gallen bei der Pensionskasse der Diözese St.Gallen versichert. Allfällige wirtschaftliche Verpflichtungen werden in den Rückstellungen passiviert. Die Beiträge werden laufend geleistet. Die Erfolgsrechnung enthält die in der Periode geschuldeten Beiträge sowie den Aufwand für die Erfüllung der Vorsorgepläne. Die Bewertung und der Ausweis erfolgen in Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER 16.
Die Segmentberichterstattung erfolgt beim Kantonsspital St.Gallen nach den Segmenten «Erträge stationär», «Erträge ambulant», «Erträge übrige» sowie «Erträge Kanton». Das Kantonsspital St.Gallen ist nur regional tätig, weshalb keine Segmentierung nach geografischen Märkten vorgenommen wird.