Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zeigen die zum Stichtag offenen Guthaben gegenüber Patientinnen und Patienten und Garanten abzüglich der Wertberichtigung. Die Forderungen gegenüber Nahestehenden umfassen im Wesentlichen Verrechnungen an den Kanton St.Gallen sowie die übrigen Spitalregionen des Kantons St.Gallen und an das Zentrum für Labormedizin.
Die sonstigen kurzfristigen Forderungen beinhalten im Wesentlichen Vorsteuerguthaben gegenüber der eidgenössischen Steuerverwaltung sowie Guthaben aus Sozialversicherungen.
Die Waren in Konsignation befinden sich bis zu deren Verbrauch im Eigentum des Lieferanten und werden nicht bilanziert.
«Nicht abgerechnete Leistungen für Patienten» beinhaltet Patientenleistungen, die in der Berichtsperiode noch nicht fakturiert wurden. Als Überlieger werden Patientinnen und Patienten bezeichnet, die per Bilanzstichtag noch in stationärer Behandlung waren.
Mit der ausserordentlichen Systemumstellung auf S/4HANA auf den 31. Dezember 2021 musste die Fakturierung zum Jahresende aus datenmigrationstechnischen Gründen frühzeitig gestoppt werden. Dies führt zu höheren Beständen an nicht abgerechneten Leistungen für Patienten.
Die Aktien der LEP AG, der MediData AG und der Switzerland Innovation Park Ost AG sowie die Stammanteile der H-pharm GmbH und die Anteilsscheine der Ofac société coopérative weisen keinen massgeblichen Ertragswert auf. Sie wurden vollständig wertberichtigt.
In der Geldflussrechnung sind im Geldfluss aus Investitionen in immobile Sachanlagen die Veränderung der Kreditoren aus Bautätigkeit von TCHF 5'849 enthalten. Die Abstimmung des Geldflusses mit den Zugängen im Anlagenspiegel ist deshalb nicht möglich.
Die Anlagen werden nach den Zertifizierungsrichtlinien von REKOLE gegliedert.
Die Kategorie «Anlagen in Bau» betrifft Vorhaben, die sich noch im Erstellungsprozess befinden.
Die Anlagenzugänge im Berichtsjahr beinhalten im Wesentlichen Investitionen in das vom Volk genehmigte Neubauprojekt, den Umbau des interdisziplinären Ambulatoriums im Haus 03, die Erneuerung der Stationsapotheken im Haus 03 sowie Erweiterungen der medizinischen Infrastruktur. Zudem wurden Investitionen in die IT-Infrastruktur / Software getätigt. Im Jahr 2021 wurden Bauzinsen im Umfang von TCHF 395 (Vorjahr TCHF 395) aktiviert.
Mit der Gründung der Kapitalgesellschaft Fiore Praxis AG per 1. Mai 2020 resultiert ein Goodwill von TCHF 827, welcher nach Swiss GAP FER 30 über 5 Jahre abgeschrieben wird.
Bei den Sachanlagen in Leasing handelt es sich um ein Finanzierungsleasing, das nach Swiss GAAP FER 13 als Anlage bilanziert und abgeschrieben wird. Die Leasingverbindlichkeit wird passiviert und entsprechend um die vertraglichen Zahlungen abgebaut. Die Sachanlagen in Leasing sind nicht frei verfügbar.
Ende 2022 wird die erste Amortisationstranche der Baudarlehen des Kantons St.Gallen über TCHF 6'435 fällig, weshalb dieser Betrag in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert wurde.
Die «Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen» beinhalten sämtliche Schulden gegenüber Lieferanten und werden zum Nominalwert bilanziert. Die Verbindlichkeiten in fremder Währung werden zum Tageskurs per Bilanzstichtag umgerechnet.
Aufgrund der Umstellung des SAP auf S/4HANA zum Jahresende hat das Kantonsspital St.Gallen die offenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen soweit wie möglich beglichen.
Die Rückstellungen werden in kurz- und langfristige Rückstellungen gegliedert. Die kurzfristigen Rückstellungen werden innerhalb eines Jahres fällig.
Die Position «Reklassifizierung» über TCHF 4’512 beinhaltet Umgliederungen von langfristigen Rückstellungen in kurzfristige Rückstellungen.
Die Investitionen in die Bauten nach Kantonsratsbeschluss «Botschaft» werden über langfristige Darlehen des Kantons finanziert. Die Darlehen werden in Tranchen entsprechend dem Baufortschritt abgerufen und werden sich, bezogen auf die gesamte Bauzeit, gemäss aktueller Kostenplanung auf TCHF 411’903 belaufen.
Im Jahr 2021 konnte das Betriebsdarlehen über TCHF 30’000 frühzeitig zurückbezahlt werden.
Bis Ende 2020 hat das Kantonsspital St.Gallen für die Erstellung der Bauten nach Kantonsratsbeschluss TCHF 154'000 bezogen. Im Januar 2021 wurde eine weitere Darlehenstranche von TCHF 32‘600 gemäss Baufortschritt bezogen. Das bezogene Baudarlehen beläuft sich per Ende 2021 auf insgesamt TCHF 186‘600. Ende 2022 wird die erste Amortisationstranche über TCHF 6'435 fällig, weshalb dieser Betrag in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert wurde.
Zur Sicherstellung der Liquidität hat das Kantonsspital St.Gallen im dritten Quartal 2021 zwei Anleihen über TCHF 275’000 am Kapitalmarkt platziert (ISIN CH1118223499 und CH1118223481).
Die Rückstellungen werden in kurz- und langfristige Rückstellungen gegliedert. Die langfristigen Rückstellungen beinhalten Aufwendungen, die frühestens nach Ablauf eines Jahres fällig werden.
Die Position «Reklassifizierung» über TCHF 4’512 beinhaltet Umgliederungen von langfristigen Rückstellungen in kurzfristige Rückstellungen.
Im Geschäftsjahr 2021 konnten aufgrund der Einigung mit den Krankenkassen über die stationären Tarife 2016 bis 2021 Rückstellungen in Höhe von TCHF 48’304 zum Teil verwendet und zum Teil aufgelöst werden.