Die Fallzahlen im stationären Bereich sind durch die Konzentration auf einen Standort wie erwartet ausgefallen. Parallel dazu hat sich der Schweregrad der Behandlungen wiederum erhöht. Zudem wirkte sich die Einigung zu den Arbeitstarifen der OKP-Baserate mit den Krankenkassen positiv auf die Ertragsentwicklung aus.
Die ärztlichen und technischen Tarmed-Leistungen werden mit dem Taxpunktwert von 83 Rappen abgerechnet. Im ambulanten Bereich können die Fallzahlen gegenüber dem Vorjahr erhöht werden. Der Trend, immer mehr stationäre Eingriffe ambulant durchzuführen, setzt sich fort. Das dadurch veränderte Kollektiv, die Digitalisierung der Erfassungsprozesse und die vermehrte Abgabe von Medikamenten führen zu Mehrerträgen.
Die Zunahme der übrigen Erträge ist auf die Mehrerlöse in der Position «Erträge gegenüber anderen Spitälern und Institutionen» zurückzuführen. Der Einkauf und Verkauf von Medikamenten an die Spitalregion Fürstenland Toggenburg, der Ausbau der gemeinsam genutzten Informatikinfrastruktur sowie die zentrale buchhalterische Abwicklung des Rettungsdienstes erhöhen im Wesentlichen die Erträge gegenüber dem Vorjahr.
Die Entschädigungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen, die universitäre Lehre und die Innovation / Forschung / Entwicklung sind aufgrund erhöhter Ansätze und Abgeltungen höher als im Vorjahr ausgefallen.
Mit der Verordnung 2 des Bundesrates vom 13. März 2020 wurden alle nicht dringend angezeigten medizinischen Untersuchungen, Behandlungen und Therapien (Eingriffe) bis zum 27. April 2020 verboten. Aufgrund der eingeschränkten Leistungserbringung führte dies im Geschäftsjahr 2020 zu deutlichen Ertragsverlusten. Der Kanton St.Gallen gewährte im Jahr 2020 aufgrund der einschneidenden Massnahmen eine Sonderentschädigung. Im Jahr 2021 wurden keine weiteren Zahlungen seitens des Kantons St.Gallen für Covid-19 geleistet.
Die obenstehende Tabelle zeigt den Bestand der noch nicht abgerechneten Leistungen per Ende Jahr und die Veränderung zum Vorjahr.
Der 9-köpfige Verwaltungsrat der vier St.Galler Spitalverbunde hat im Jahr 2021 insgesamt Grundentschädigungen von CHF 422'000 und Taggelder von CHF 164'050 erhalten (exkl. Spesen und exkl. Sozialversicherungsbeiträge). Der VR-Präsident hat davon CHF 83'500 Grundentschädigung und CHF 54'050 Taggelder erhalten (exkl. Spesen und exkl. Sozialversicherungsbeiträge).
Für Kantonsmitarbeitende hat die Regierung für die Tätigkeit in strategischen Organen von Organisationen mit kantonaler Beteiligung eine Ablieferungspflicht festgelegt. Diese ist in den vorstehenden Zahlen nicht berücksichtigt.
Ø Anzahl Personaleinheiten ohne Dienstleistende für Dritte (DLD) und Fremdfinanzierte (FF)
Der medizinische Bedarf enthält Medikamente, Verbrauchsmaterial, Laborleistungen sowie medizinische, therapeutische und diagnostische Fremdleistungen.
Die Medikamentenverkäufe an Dritte, an andere Spitalverbunde sowie das Wachstum der ambulant behandelten Patienten führen zu einer erhöhten Abgabe in der Position «Heilmittel und Chemikalien». Der medizinsche Fortschritt bei den interventionellen und operativen Eingriffen führt zu einem höheren Bedarf in der medizinischen Aufwandsposition «Instrumente / Utensilien».
Das anhaltende Besuchsverbot und die Teil-Schliessungen der Restaurationsbetriebe für externe Gäste führte zu einem geringeren Bedarf an Lebensmitteln. Durch die Standortschliessungen von Rorschach und Flawil können bei der Wäscheverarbeitung Einsparungen erzielt werden. Die neue organisatorische Struktur im Rettungsdienst führte zu tieferen Ausgleichszahlung in der Position «Übriger patientenbezogener Sachaufwand».
Durch die Realisierung der neuen SAP Plattform S4/HANA haben sich die Positionen «Investitionen < TCHF 10» und «Informatikaufwand» erhöht.
Die beiden Positionen «Unterhalt und Reparaturen Immobilien» und «Unterhalt und Reparaturen Mobilien» erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr. Dies ist einerseits auf die zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen aufgrund der anhaltenden Corona-Situation und andererseits auf das Projekt «UNO» (Harmonisierung Technik und Medizintechnik) zurückzuführen.
Der «Zinsaufwand langfristige Kantonsdarlehen» beinhaltet einerseits die Verzinsung der Betriebsdarlehen und andererseits die Darlehenszinsen für die bereits in Betrieb genommenen Neubauten (Haus 10 und Trafostation).
Das Kontokorrent Kanton wurde aufgrund des niedrigen Referenzzinssatzes nicht verzinst (Vorjahr 0%). Die Position «Übriger Finanzaufwand» beinhaltet im Wesentlichen die einmaligen Emissionskosten der Anleihen von rund TCHF 794, die angefallenen Negativzinsen von rund TCHF 170 sowie die aufgelaufenen Marchzinsen der Anleihen von rund TCHF 135.
Der «Ertrag aus Dividenden» beinhaltet die Dividendenausschüttung der LEP AG über TCHF 67.