Per 31. Dezember 2020 betrug der provisorische Deckungsgrad der St.Galler Pensionskasse 105.5%. Der provisorische Deckungsgrad der St.Galler Pensionskasse für das Rechnungsjahr 2021 liegt bei 108.9%. Der definitive Wert wird im ersten Halbjahr 2022 veröffentlicht. Für das Kantonsspital St.Gallen besteht per 31. Dezember 2021 keine wirtschaftliche Verpflichtung gegenüber der St.Galler Pensionskasse.
Die Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte sind mittels eines Anschlussvertrages bei der Vorsorgestiftung des Verbands Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und –ärzte (VSAO) angeschlossen. Der VSAO wies per 31. Dezember 2020 einen definitiven Deckungsgrad von 114.3% auf. Der provisorische Deckungsgrad des VSAO für das Rechnungsjahr 2021 liegt bei rund 117.0%. Der definitive Wert wird im April 2022 veröffentlicht. Per Bilanzstichtag besteht gegenüber dem VSAO eine Verpflichtung aus offenen Beiträgen von TCHF 2'199 (Vorjahr TCHF 2'277). Diese Verpflichtung ist in den kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten.
Der provisorische Deckungsgrad der Pensionskasse der Diözese St.Gallen beträgt per 31. Dezember 2021 100.0%. Der definitive Wert wird im ersten Halbjahr 2022 veröffentlicht.
Für den Vorsorgeplan des VSAO besteht per Bilanzstichtag kein wirtschaftlicher Nutzen aus dem Anschlussvertrag. Es ist nicht vorgesehen, allfällige Überdeckungen der Stiftung zur Senkung von Arbeitgeberbeiträgen einzusetzen.
Sowohl im Berichts- als auch im Vorjahr bestehen keine Arbeitgeberbeitragsreserven.
Mit Ausnahme der Sachanlagen in Leasing über TCHF 137 (Vorjahr TCHF 72) bestehen im Berichts- sowie im Vorjahr keine Vermögenswerte, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, verpfändet oder abgetreten wurden.
Die Jahresrechnung wurde am 18. Februar 2022 durch den Verwaltungsrat der Spitalverbunde des Kantons St.Gallen genehmigt. Es bestehen bis zu diesem Zeitpunkt keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.