Gemäss Art. 49a165 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) übernehmen die Kantone mindestens 55% der Kosten der stationären Behandlung. Die Höhe des Anteils ist individuell pro Kanton geregelt. Im Abschnitt «Erträge stationär» sind die Anteile gegenüber allen Kantonen separat ausgewiesen.
Bei den Erträgen gemeinwirtschaftliche Leistungen Kanton handelt es sich um Beiträge, welche von der Regierung des Kantons St.Gallen festgelegt werden. Das Kantonsspital St.Gallen erhält beispielsweise für die Ausbildung von Assistenzärzten, für Innovation und Forschung, Seelsorge, Dolmetscher sowie Vorhalteleistungen Transplantationskoordination eine Entschädigung.
Bei den Erträgen im Rahmen des Joint Medical Master (JMM) handelt es sich um Staatsbeiträge, welche via Universität St.Gallen an das Kantonsspital St.Gallen weitergeleitet werden.
Der neunköpfige Verwaltungsrat der vier St.Galler Spitalverbunde hat für das Jahr 2024 insgesamt Grundentschädigungen von CHF 424'000 (Vorjahr CHF 424'000) und Taggelder von CHF 170’900 (Vorjahr CHF 209'150) erhalten (exkl. Spesen und exkl. Sozialversicherungsbeiträge). Der VR-Präsident hat davon total CHF 83'500 (Vorjahr CHF 83'500) Grundentschädigung und total CHF 64’850 (Vorjahr CHF 74'550) Taggelder für seine Funktion erhalten (exkl. Spesen und exkl. Sozialversicherungsbeiträge). Für Kantonsmitarbeitende hat die Regierung für die Tätigkeit in strategischen Organen von Organisationen mit kantonaler Beteiligung eine Ablieferungspflicht festgelegt. Diese ist in den vorstehenden Zahlen nicht berücksichtigt.
Im Jahr 2023 emittierte das Kantonsspital St.Gallen zwei weitere Anleihen über 10 und 15 Jahre mit einem Volumen von CHF 350 Mio.
Dank der hohen Nachfrage der Investoren bei der Anleihenemission im Jahr 2023 konnten die Anleihen zu einem Kurs über ihrem Nennwert ausgegeben werden, was zu einem einmaligen finanziellen Gewinn führte. Darüber hinaus erzielte das Kantonsspital St.Gallen, aufgrund der Beendigung der Negativzinsphase durch die Schweizerische Nationalbank und der Wiederanlage von nicht unmittelbar benötigten Geldern, zusätzlich Erträge aus Zinsanlagen.