Per 31. Dezember 2023 betrug der definitive Deckungsgrad der St.Galler Pensionskasse 105.2%. Der provisorische Deckungsgrad der St.Galler Pensionskasse für das Rechnungsjahr 2024 liegt bei 109.9%. Der definitive Wert wird im ersten Halbjahr 2025 veröffentlicht. Per Bilanzstichtag besteht gegenüber der St.Galler Pensionskasse eine Verpflichtung aus offenen Beiträgen von TCHF 6'523.
Die Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte sind mittels eines Anschlussvertrages bei der Vorsorgestiftung des Verbands Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO) angeschlossen. Der VSAO wies per 31. Dezember 2023 einen definitiven Deckungsgrad von 109.3% auf. Der provisorische Deckungsgrad des VSAO für das Rechnungsjahr 2024 liegt bei rund 115.6%. Der definitive Wert wird im April 2025 veröffentlicht. Per Bilanzstichtag besteht gegenüber dem VSAO eine Verpflichtung aus offenen Beiträgen von TCHF 976 (Vorjahr: TCHF 2’032). Diese Verpflichtung ist in den kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten.
Der definitive Deckungsgrad der Pensionskasse der Diözese St.Gallen betrug per 31. Dezember 2023 92.3%. Der provisorische Deckungsgrad im Rechnungsjahr 2024 liegt bei 97.5%. Der definitive Wert wird im ersten Halbjahr 2025 veröffentlicht.
Der definitive Deckungsgrad der UWP Sammelstiftung für berufliche Vorsorge beträgt per 31. Dezember 2023 108.5%. Der provisorische Deckungsgrad Rechnungsjahr 2024 109.0%. Im ersten Halbjahr 2025 wird der definitive Wert publiziert.
Für den Vorsorgeplan des VSAO besteht per Bilanzstichtag kein wirtschaftlicher Nutzen aus dem Anschlussvertrag. Es ist nicht vorgesehen, allfällige Überdeckungen der Stiftung zur Senkung von Arbeitgeberbeiträgen einzusetzen.
Sowohl im Berichts- als auch im Vorjahr bestehen keine Arbeitgeberbeitragsreserven.
Mit Ausnahme der Sachanlagen in Leasing über TCHF 29 (Vorjahr: TCHF 57) sowie der Kaution der eidgenössischen Zollverwaltung über TCHF 60 (Vorjahr: TCHF 60) bestehen im Berichts- sowie im Vorjahr keine Vermögenswerte, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, verpfändet oder abgetreten wurden.
Die Jahresrechnung wurde am 18. Februar 2025 durch den Verwaltungsrat der Spitalverbunde des Kantons St.Gallen genehmigt.
Das Kantonsspital St.Gallen wird rückwirkend per 1. Januar 2025 mit den drei übrigen Spitalverbunden des Kantons St. Gallen fusioniert. Die Bezeichnung der fusionierten Gesellschaft ist HOCH Health Ostschweiz.